Verfassungsgerichtshof B176/90

B176/90Verfassungsgericht25.02.1991

Regest

Grundverkehrsrecht, Kollegialbehörde, Behördenzuständigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B176/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.02.1991

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden des Beschwerdevertreters die mit S 16.500,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen zu ersetzen.

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