Verfassungsgerichtshof V201/90

V201/90Verfassungsgericht01.03.1991

Regest

VfGH / Präjudizialität, VfGH / Prüfungsgegenstand, VfGH / Prüfungsumfang, Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Widmungskategorien (Raumordnung), Determinierungsgebot

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V201/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.03.1991

Spruch

Dem Antrag wird, soweit er das als "Grünland - Grünzug" gewidmete Gebiet betrifft, auf welchem sich die Liegenschaft Wienerstraße 456 befindet, nicht Folge gegeben.

Im übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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