Verfassungsgerichtshof G189/90

G189/90Verfassungsgericht01.03.1991

Regest

Exekutionsrecht, Verweisung auf anderen Schriftsatz, VfGH / Formerfordernisse

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G189/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.03.1991

Spruch

§302 der Exekutionsordnung, RGBl. Nr. 118/1914, idF der Kundmachung des Bundeskanzlers vom 18. Mai 1990, BGBl. Nr. 280/1990, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.