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G189/90•Verfassungsgerichtshof G189/90
G189/90Verfassungsgericht01.03.1991
Exekutionsrecht, Verweisung auf anderen Schriftsatz, VfGH / Formerfordernisse
§302 der Exekutionsordnung, RGBl. Nr. 118/1914, idF der Kundmachung des Bundeskanzlers vom 18. Mai 1990, BGBl. Nr. 280/1990, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
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