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B1163/90•Verfassungsgerichtshof B1163/90
B1163/90Verfassungsgericht04.03.1991
Verwaltungsverfahren, Ladung, Vorführung, Festnehmung
Der Beschwerdeführer ist durch seine zwangsweise Vorführung vor die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land am 28. August 1990 in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Vertreters die mit S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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