Verfassungsgerichtshof G75/90

G75/90Verfassungsgericht07.03.1991

Regest

Sozialversicherung, Beitragspflicht (Sozialversicherung), Determinierungsgebot, Ermessen, Meldepflicht (Sozialversicherung)

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G75/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.03.1991

Spruch

Der Antrag wird zurückgewiesen, soweit er §56 Abs2, Abs3 mit Ausnahme der Wortfolge "auf die Weiterentrichtung der Beiträge über das Ende der Versicherung hinaus (Abs1) oder" und Abs4 ASVG betrifft.

Im übrigen wird dem Antrag nicht Folge gegeben.

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