Verfassungsgerichtshof B1111/90

B1111/90Verfassungsgericht07.03.1991

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1111/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.03.1991

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Rechtsanwaltskammer Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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