Verfassungsgerichtshof B479/90

B479/90Verfassungsgericht07.03.1991

Regest

Ausländergrunderwerb, Parteistellung Grundverkehrsrecht, Parteibegriff, VfGH / Parteien, Grundverkehrsrecht, Bescheiderlassung, Behördenzusammensetzung, fair trial, Tribunal, Kollegialbehörde

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B479/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.03.1991

Spruch

I. Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

II. Der Antrag, die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof abzutreten, wird abgewiesen.

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