Verfassungsgerichtshof B1286/89

B1286/89Verfassungsgericht08.03.1991

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1286/89

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.03.1991

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Oberösterreichische Rechtsanwaltskammer ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei die mit S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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