Verfassungsgerichtshof B1074/90; B1079/90

B1074/90; B1079/90Verfassungsgericht26.06.1991

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1074/90,B1079/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1991

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Vertreters die mit jeweils S 15.000,-- (insgesamt S 30.000,--) bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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