Verfassungsgerichtshof B758/90

B758/90Verfassungsgericht26.06.1991

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Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B758/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1991

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Steiermark ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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