Verfassungsgerichtshof B476/90

B476/90Verfassungsgericht26.06.1991

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B476/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1991

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch die Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen des Beschwerdevertreters die mit 15.000 S bestimmten Verfahrenskosten binnen vierzehn Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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