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V472/90•Verfassungsgerichtshof V472/90
V472/90Verfassungsgericht27.06.1991
Baurecht, Raumordnung, Bebauungsplan, Bekanntgabe der Bebauungsvorschriften, Verordnungserlassung, Anhörungsrecht (bei Verordnungserlassung)
Der Bebauungsplan ST 100/9 ("Panholzerweg") der Landeshauptstadt Linz vom 16. Februar 1989, kundgemacht im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz vom 16. Mai 1989, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Oberösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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