Verfassungsgerichtshof B513/90

B513/90Verfassungsgericht28.06.1991

Regest

VfGH / Anlaßfall, Auslegung verfassungskonforme, Vergnügungssteuer, Haftung, Spielautomaten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B513/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.06.1991

Spruch

Die Ö sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, dem beschwerdeführenden Bundesbetrieb zuhanden der Finanzprokuratur die mit 9.270 S bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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