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B755/89•Verfassungsgerichtshof B755/89
B755/89Verfassungsgericht28.06.1991
VfGH / Legitimation, Bescheid Trennbarkeit, Ärztekammer, Rechtspersönlichkeit, Datenschutz, Sozialversicherung
Die Beschwerdeführerin ist durch Punkt 2 des Spruches des angefochtenen Bescheides weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung rechtswidriger genereller Normen in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird insoweit abgewiesen.
Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen Punkt 1 des Spruches des angefochtenen Bescheides richtet, zurückgewiesen.
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