Verfassungsgerichtshof B826/91

B826/91Verfassungsgericht30.09.1991

Regest

VfGH / Wiedereinsetzung, Rechtsmittelbelehrung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B826/91

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.1991

Spruch

Die Wiedereinsetzung in der vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Erhebung der Beschwerde gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 20. November 1990, Z SV - 1341/2 - 1990, wird bewilligt.

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