Verfassungsgerichtshof B982/90

B982/90Verfassungsgericht01.10.1991

Regest

Rundfunk , Objektivitätsgebot (Rundfunk)

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B982/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.10.1991

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Der Beschwerdeführer ist schuldig, der mitbeteiligten Partei zuhanden ihres Vertreters Rechtsanwalt Dr. G K die mit S 15.000,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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