Verfassungsgerichtshof B976/90

B976/90Verfassungsgericht01.10.1991

Regest

Grundverkehrsrecht, Kollegialbehörde, Behördenzuständigkeit, Ausländergrunderwerb, Umgehungsgeschäft, Landesgrundverkehrsreferent, Berufung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B976/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.10.1991

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in einem sonstigen Recht verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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