Verfassungsgerichtshof B391/89

B391/89Verfassungsgericht07.10.1991

Regest

VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Kosten, Strafrecht, Strafprozeßrecht, Verteidigung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B391/89

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.10.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Verfahrenskosten werden nicht zugesprochen.

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