Verfassungsgerichtshof B1291/90

B1291/90Verfassungsgericht17.10.1991

Regest

Körperschaftsteuer, Rückwirkung, Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes, Vertrauensschutz, Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer, Steuerabzug, Veranlagung (Einkommensteuer), Steuerpflicht (Einkommensteuer)

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1291/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.10.1991

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.