Verfassungsgerichtshof A2170/90

A2170/90Verfassungsgericht17.10.1991

Regest

VfGH / Klagen, Auftragsverwaltung, Finanzverfassung, Finanzausgleich (Aufwandersatz), VfGH / Verfahren, Zwischenerkenntnis, Aufwandersatz (Auftragserteilung), Straßenbau (Kosten), Straßenverlaufsfestlegung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A2170/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.10.1991

Spruch

Der Anspruch besteht dem Grunde nach zu Recht.

Die Entscheidung über die Prozeßkosten bleibt dem Enderkenntnis vorbehalten.

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