Verfassungsgerichtshof B792/91

B792/91Verfassungsgericht25.11.1991

Regest

Rechtsanwälte, Disziplinarrecht Rechtsanwälte, Rechtsanwaltskammer, VfGH / Fristen, Weisung, Berufung, Behördenzuständigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B792/91

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.1991

Spruch

1. Der Beschwerdeführer ist durch den Bescheid der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter vom 13. Mai 1991, Z Bkv 3/91-7, weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird daher abgewiesen.

2. Die Beschwerde gegen die Weisung des Ausschusses der Tiroler Rechtsanwaltskammer vom 6. Februar 1991 wird zurückgewiesen.

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