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B900/89•Verfassungsgerichtshof B900/89
B900/89Verfassungsgericht02.12.1991
Verwaltungsverfahren, Vertreter (Verwaltungsverfahren), Vollmacht, Parteistellung Jagdrecht, Jagdrecht
Die beschwerdeführende Jagdgesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Niederösterreich ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden des Beschwerdevertreters die mit 15.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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