Verfassungsgerichtshof B201/91

B201/91Verfassungsgericht03.12.1991

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B201/91

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.12.1991

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung rechtswidriger genereller Normen in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen des Beschwerdevertreters die mit S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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