Verfassungsgerichtshof G272/91; G323/91; G324/91; G343/91

G272/91; G323/91; G324/91; G343/91Verfassungsgericht11.12.1991

Regest

VfGH / Präjudizialität, Behinderteneinstellung, Invalideneinstellung siehe Behinderteneinstellung, Arbeitsrecht, Kündigungs- und Entlassungsschutz, VfGH / Verwerfungsumfang, Tribunal, civil rights

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G272/91,G323/91,G324/91,G343/91

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.1991

Spruch

§8 Abs2 des Behinderteneinstellungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1970, idF der Novelle BGBl. Nr. 721/1988, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 1992 in Kraft.

Frühere Vorschriften treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Die aufgehobene Vorschrift ist auch auf jenen Sachverhalt nicht mehr anzuwenden, der dem vom Verwaltungsgerichtshof zu G343/91 gestellten Antrag zugrundeliegt.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.

§12 Behinderteneinstellungsgesetz wird nicht als verfassungswidrig aufgehoben.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.