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V53/91; V107/91; V175/91; V261/91; V264/91; V303/91; V308/91•Verfassungsgerichtshof V53/91; V107/91; V175/91; V261/91; V264/91; V303/91; V308/91
V53/91; V107/91; V175/91; V261/91; V264/91; V303/91; V308/91Verfassungsgericht12.12.1991
VfGH / Präjudizialität, Einkommensteuer, Einkünfte, Liebhaberei (Steuerrecht), Beweise, Beweislast, Geltungsbereich (sachlicher) einer Verordnung, Rückwirkung
In Abschnitt I der Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 18. Mai 1990 über das Vorliegen von Einkünften und über die Erlassung vorläufiger Bescheide (Liebhabereiverordnung), BGBl. Nr. 322, werden Artikel I §1 Abs3 Z1 und Artikel II als gesetzwidrig aufgehoben.
Die aufgehobenen Bestimmungen sind auch auf jene Sachverhalte nicht mehr anzuwenden, die den vom Verwaltungsgerichtshof zu V303/91 und V308/91 gestellten Anträgen zugrundeliegen.
Der Bundesminister für Finanzen ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
Im übrigen werden die Anträge abgewiesen.
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