Verfassungsgerichtshof V53/91; V107/91; V175/91; V261/91; V264/91; V303/91; V308/91

V53/91; V107/91; V175/91; V261/91; V264/91; V303/91; V308/91Verfassungsgericht12.12.1991

Regest

VfGH / Präjudizialität, Einkommensteuer, Einkünfte, Liebhaberei (Steuerrecht), Beweise, Beweislast, Geltungsbereich (sachlicher) einer Verordnung, Rückwirkung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V53/91,V107/91,V175/91,V261/91,V264/91,V303/91,V308/91

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.12.1991

Spruch

In Abschnitt I der Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 18. Mai 1990 über das Vorliegen von Einkünften und über die Erlassung vorläufiger Bescheide (Liebhabereiverordnung), BGBl. Nr. 322, werden Artikel I §1 Abs3 Z1 und Artikel II als gesetzwidrig aufgehoben.

Die aufgehobenen Bestimmungen sind auch auf jene Sachverhalte nicht mehr anzuwenden, die den vom Verwaltungsgerichtshof zu V303/91 und V308/91 gestellten Anträgen zugrundeliegen.

Der Bundesminister für Finanzen ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.

Im übrigen werden die Anträge abgewiesen.

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