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G290/91•Verfassungsgerichtshof G290/91
G290/91Verfassungsgericht12.12.1991
Einkommensteuer, Kinder (Steuerrecht), Unterhalt, Belastung außergewöhnliche
Die Wortfolge "und gleichen Familienstandes" in §34 Abs2 und der §34 Abs7 Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400, werden als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1992 in Kraft.
Frühere Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
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