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G188/91; G189/91•Verfassungsgerichtshof G188/91; G189/91
G188/91; G189/91Verfassungsgericht12.12.1991
Einkommensteuer, Kinder (Steuerrecht), Unterhalt, Belastung außergewöhnliche, Familienlastenausgleich
Die Wortfolge "und gleichen Familienstandes" in §34 Abs2 Einkommensteuergesetz 1972, BGBl. Nr. 440, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
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