Verfassungsgerichtshof B577/90; B578/90

B577/90; B578/90Verfassungsgericht12.12.1991

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B577/90,B578/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.12.1991

Spruch

Die beschwerdeführenden Gesellschaften sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit jeweils S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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