Verfassungsgerichtshof B144/90

B144/90Verfassungsgericht12.12.1991

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B144/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.12.1991

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Steiermärkische Rechtsanwaltskammer ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei die mit S 12.000,-- verzeichneten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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