Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
V92/91•Verfassungsgerichtshof V92/91
V92/91Verfassungsgericht13.12.1991
Ärzte Versorgung, Ärztekammer, Versorgungsrecht Ärzte, Auslegung verfassungskonforme, Kollegialbehörde, Präsenzquorum, Determinierungsgebot
Der letzte Satz des §43 Abs1 der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien, beschlossen in der Vollversammlung der Ärztekammer für Wien am 15. Dezember 1970, genehmigt mit Bescheid der Wiener Landesregierung vom 2. März 1971, Z MA 16 - 80/1971, und kundgemacht in den Mitteilungen der Ärztekammer für Wien, Sondernummer April 1971, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Wiener Landesregierung ist verpflichtet, diesen Ausspruch unverzüglich im Landesgesetzblatt kundzumachen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.