Verfassungsgerichtshof B339/91; B340/91; B341/91; B342/91; B343/91; B344/91; B345/91; B461/91; B537/91

B339/91; B340/91; B341/91; B342/91; B343/91; B344/91; B345/91; B461/91; B537/91Verfassungsgericht27.02.1992

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B339/91,B340/91,B341/91,B342/91,B343/91,B344/91,B345/91,B461/91, B537/91

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.1992

Spruch

Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Die Bescheide werden daher aufgehoben.

Das Land Tirol (Tiroler Landesregierung) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit jeweils S 17.417,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.