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V298/91; V299/91; V300/91•Verfassungsgerichtshof V298/91; V299/91; V300/91
V298/91; V299/91; V300/91Verfassungsgericht02.03.1992
Geltungsbereich einer Verordnung, VfGH / Anlaßverfahren, VfGH / Aufhebung Wirkung, Ausländerbeschäftigung
Die Verordnungen des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 5. Juli 1989, BGBl. Nr. 331, und vom 6. Dezember 1989, BGBl. Nr. 605, über die Festsetzung von Kontingenten für die Beschäftigung von Ausländern, sowie die Wortfolge "Schlosser, Landmaschinenmechaniker und Schmiede" in Spalte 2 Kontingent 9 der Anlage zur Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 15. Jänner 1990, BGBl. Nr. 77, über die Festsetzung von Kontingenten für die Beschäftigung von Ausländern, waren gesetzwidrig.
Der Bundesminister für Arbeit und Soziales ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
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