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B390/91•Verfassungsgerichtshof B390/91
B390/91Verfassungsgericht02.03.1992
Dienstrecht, Landeslehrer, Bescheidbegründung, schulfeste Stelle, Besetzungsvorschlag
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Oberösterreich ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen ihres Vertreters die mit 15.000 S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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