Verfassungsgerichtshof B1168/90; B1170/90; B1171/90

B1168/90; B1170/90; B1171/90Verfassungsgericht02.03.1992

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1168/90,B1170/90,B1171/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.03.1992

Spruch

Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Vorarlberg ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 18.750,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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