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G2/92•Verfassungsgerichtshof G2/92
G2/92Verfassungsgericht11.06.1992
VfGH / Prüfungsumfang, Apotheken, Berufsrecht Apotheken, Konzessionserteilung (Apotheken), Erwerbsausübungsfreiheit
Die Wortfolge ", wenn es sich aber um die Erlangung einer Konzession zum Betrieb einer neu zu errichtenden Apotheke in Orten handelt, in denen bereits eine Apotheke besteht, zehn Jahre" im §3 Abs2 zweiter Satz des Gesetzes vom 18. Dezember 1906, RGBl. Nr. 5/1907, betreffend die Regelung des Apothekenwesens (Apothekengesetz), zuletzt geändert mit Bundesgesetz BGBl. Nr. 362/1990, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist verpflichtet, diese Aussprüche unverzüglich im Bundesgesetzblatt kundzumachen.
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