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G22/92•Verfassungsgerichtshof G22/92
G22/92Verfassungsgericht15.06.1992
Jagdrecht, Jagdkarte, Wohnsitz, Staatsangehörigkeit, Auslandsösterreicher
§58 Abs7 des Niederösterreichischen Jagdgesetzes 1974, LGBl. 6500, in der Fassung LGBl. 6500-7 war verfassungswidrig.
Der Landeshauptmann von Niederösterreich ist verpflichtet, diesen Ausspruch unverzüglich im Landesgesetzblatt kundzumachen.
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