Verfassungsgerichtshof G22/92

G22/92Verfassungsgericht15.06.1992

Regest

Jagdrecht, Jagdkarte, Wohnsitz, Staatsangehörigkeit, Auslandsösterreicher

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G22/92

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.06.1992

Spruch

§58 Abs7 des Niederösterreichischen Jagdgesetzes 1974, LGBl. 6500, in der Fassung LGBl. 6500-7 war verfassungswidrig.

Der Landeshauptmann von Niederösterreich ist verpflichtet, diesen Ausspruch unverzüglich im Landesgesetzblatt kundzumachen.

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