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G65/92•Verfassungsgerichtshof G65/92
G65/92Verfassungsgericht22.06.1992
VfGH / Prüfungsumfang, Einkommensteuer, Steuerbefreiungen, Einkunftsarten sonstige (Einkommensteuer), Renten, Körperbehinderte
In §3 Abs1 Z4 litc des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400, in der Fassung des Pensionskassengesetzes, BGBl. Nr. 281/1990, werden die Ausdrücke "20 %" und der zweite Halbsatz ("erhält ein Steuerpflichtiger ... dieser Behinderung steuerfrei") als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
Im übrigen wird das Gesetzesprüfungsverfahren eingestellt.
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