Verfassungsgerichtshof B29/91

B29/91Verfassungsgericht24.06.1992

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B29/91

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.06.1992

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Ingenieurkammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland ist verpflichtet, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Vertreters die mit S 15.000,-- festgesetzten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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