Verfassungsgerichtshof B1025/90; B1026/90; B1027/90; B1028/90

B1025/90; B1026/90; B1027/90; B1028/90Verfassungsgericht24.06.1992

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1025/90,B1026/90,B1027/90,B1028/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.06.1992

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zuhanden ihres Vertreters die mit 60.000 S bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.