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B1364/91; G336/91•Verfassungsgerichtshof B1364/91; G336/91
B1364/91; G336/91Verfassungsgericht25.06.1992
Entschädigung DDR, Staatsverträge, VfGH / Individualantrag
1. Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
2. Der auf Art140 und 140a B-VG gestützte Antrag wird zurückgewiesen.
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