Verfassungsgerichtshof B427/91

B427/91Verfassungsgericht25.06.1992

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B427/91

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1992

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder ist schuldig, dem Beschwerdeführer, zu Handen seines Rechtsvertreters, die mit S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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