Verfassungsgerichtshof B6/91

B6/91Verfassungsgericht25.06.1992

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B6/91

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1992

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Vertreters die mit 15.000 S bestimmten Kosten zu ersetzen.

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