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G40/92; G41/92; G47/92; G48/92; G51/92; G56/92; G57/92•Verfassungsgerichtshof G40/92; G41/92; G47/92; G48/92; G51/92; G56/92; G57/92
G40/92; G41/92; G47/92; G48/92; G51/92; G56/92; G57/92Verfassungsgericht26.06.1992
Arbeitsrecht, Ausländerbeschäftigung
1. §28 Abs1 lita des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, in der Stammfassung war verfassungswidrig.
2. §28 Abs1 Z1 litb des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 231/1988, war verfassungswidrig.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
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