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G52/92; G53/92; G54/92•Verfassungsgerichtshof G52/92; G53/92; G54/92
G52/92; G53/92; G54/92Verfassungsgericht28.09.1992
Umsatzsteuer, Steuersätze (Umsatzsteuer), Familienberatung, Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes
Die Wortfolge "Berater in den gemäß Bundesgesetz BGBl. Nr. 80/1974 geförderten Familienberatungsstellen sowie als" in §10 Abs2 Z7 lite des Umsatzsteuergesetzes 1972, BGBl. Nr. 223, in der Fassung des Abgabenänderungsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 531, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruchs im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
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