Verfassungsgerichtshof B1438/91

B1438/91Verfassungsgericht28.09.1992

Regest

Verwaltungsverfahren, Kostentragung (Verwaltungsverfahren), Sozialversicherung, Sachverständige, Gebühr (Sachverständige), Schiedskommission (Sozialversicherung)

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1438/91

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.09.1992

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) ist verpflichtet, der beschwerdeführenden Partei die mit S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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