Verfassungsgerichtshof B1146/91; B1147/91; B1148/91

B1146/91; B1147/91; B1148/91Verfassungsgericht28.09.1992

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1146/91,B1147/91,B1148/91

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.09.1992

Spruch

Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung verfassungswidriger Gesetze in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit je S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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