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V4/92•Verfassungsgerichtshof V4/92
V4/92Verfassungsgericht01.10.1992
Punzierungswesen, Beschlagnahme, Legalitätsprinzip
§44 dritter und vierter Satz der Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 1. Oktober 1967 über den Feingehalt der Edelmetallgegenstände (Durchführungsverordnung zum Punzierungsgesetz), BGBl. Nr. 385/1967, werden als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Juli 1993 in Kraft.
Der Bundesminister für Finanzen ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
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