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G326/91; G327/91; V305/91; V306/91•Verfassungsgerichtshof G326/91; G327/91; V305/91; V306/91
G326/91; G327/91; V305/91; V306/91Verfassungsgericht01.10.1992
Erwerbsausübungsfreiheit, Vertrauensschutz, Gewerberecht, Gewerbeberechtigung, Leiharbeit, Arbeitskräfteüberlassung, Konzessionserteilung (Leiharbeit), Übergangsbestimmung
Die Wortfolge "b) selbst oder durch einen Geschäftsführer (§39) oder Pächter (§40) den Befähigungsnachweis (§323b Abs1 Z1) erbringen," in §376 Z36 Abs1 Gewerbeordnung 1973 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 196/1988, wird nicht als verfassungswidrig aufgehoben.
§10 Abs3 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 17. Juni 1988 über den Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Überlassung von Arbeitskräften, BGBl. Nr. 324/1988, wird nicht als gesetzwidrig aufgehoben.
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