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B601/91•Verfassungsgerichtshof B601/91
B601/91Verfassungsgericht02.10.1992
Finanzverfahren, Pfändung, Kostentragung (Abgaben Vollstreckung), Vollstreckung (Finanzen), Rechtsschutz, Rechtsstaatsprinzip, Abgaben Vollstreckung
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Gleichheit vor dem Gesetz und Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Vertreters die mit 15.000 S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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