Verfassungsgerichtshof B1415/91

B1415/91Verfassungsgericht07.10.1992

Regest

Grundverkehrsrecht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1415/91

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.10.1992

Spruch

Der beschwerdeführende Verein ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Oberösterreich ist schuldig, dem beschwerdeführenden Verein zu Handen seines bevollmächtigten Vertreters die mit 15.000 S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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